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   BVerfG, 21.02.1992 - 2 BvR 1477/90   

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https://dejure.org/1992,4608
BVerfG, 21.02.1992 - 2 BvR 1477/90 (https://dejure.org/1992,4608)
BVerfG, Entscheidung vom 21.02.1992 - 2 BvR 1477/90 (https://dejure.org/1992,4608)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Februar 1992 - 2 BvR 1477/90 (https://dejure.org/1992,4608)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die richterliche Begründungspflicht im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus BVerfG, 21.02.1992 - 2 BvR 1477/90
    Das Verwaltungsgericht muß vielmehr die Frage der Offensichtlichkeit - will es sie bejahen - erschöpfend, wenngleich mit Verbindlichkeit allein für das Eilverfahren, klären, und insoweit über eine lediglich summarische Prüfung hinausgehen (vgl. BVerfGE 67, 43 [62]).

    Wegen der einschneidenden Folgen, die die Entscheidung nach § 11 Abs. 1 AsylVfG im Hinblick auf das noch nicht unanfechtbar abgeschlossene Asylverfahren hat, darf das hier erforderliche Maß an Richtigkeitsgewißheit jedenfalls nicht hinter den Anforderungen zurückbleiben, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts an die Abweisung einer Klage als offensichtlich unbegründet zu stellen sind (vgl. BVerfGE 67, 43 [57] i.V.m. BVerfGE 65, 76 [95 ff.]).

  • BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82

    Offensichtlichkeitsentscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 21.02.1992 - 2 BvR 1477/90
    Wegen der einschneidenden Folgen, die die Entscheidung nach § 11 Abs. 1 AsylVfG im Hinblick auf das noch nicht unanfechtbar abgeschlossene Asylverfahren hat, darf das hier erforderliche Maß an Richtigkeitsgewißheit jedenfalls nicht hinter den Anforderungen zurückbleiben, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts an die Abweisung einer Klage als offensichtlich unbegründet zu stellen sind (vgl. BVerfGE 67, 43 [57] i.V.m. BVerfGE 65, 76 [95 ff.]).

    Dabei muß sich aus den Gründen des Beschlusses klar ergeben, weshalb das Gericht gerade die qualifizierte Ablehnung des Asylantrags durch das Bundesamt für rechtmäßig hält (vgl. BVerfGE 65, 76 [96]; 71, 276 [293]).

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 21.02.1992 - 2 BvR 1477/90
    Die Prozeßkostenhilfe darf aber schon dann verweigert werden, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht ausgeschlossen, die ErfoLgschance aber nur eine entfernte ist (vgl. BVerfGE 81, 347 [357]); eine erschöpfende Klärung der Frage der Offensichtlichkeit wird folglich nicht zwingend vorausgesetzt.
  • BVerfG, 03.09.1957 - 2 BvR 7/57

    Sendezeit I

    Auszug aus BVerfG, 21.02.1992 - 2 BvR 1477/90
    Der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung hat sich durch die Entscheidung in der Hauptsache erledigt (vgl. BVerfGE 7, 99 [109]).
  • BVerfG, 11.12.1985 - 2 BvR 361/83

    Asylrecht - Afghanistan - Klageabweisung - Einziehung zum Wehrdienst - Politische

    Auszug aus BVerfG, 21.02.1992 - 2 BvR 1477/90
    Dabei muß sich aus den Gründen des Beschlusses klar ergeben, weshalb das Gericht gerade die qualifizierte Ablehnung des Asylantrags durch das Bundesamt für rechtmäßig hält (vgl. BVerfGE 65, 76 [96]; 71, 276 [293]).
  • VGH Hessen, 27.10.1998 - 10 TG 3610/98

    Zurückverweisung einer Eilsache an das erstinstanzliche Gericht

    Von der Zurückverweisung der Sache zur erneuten Entscheidung an das Gericht erster Instanz in Fällen der vorliegenden Art Gebrauch zu machen, erscheint dem beschließenden Senat besonders dann geboten, wenn es sich um Rechtsgebiete oder Fallgestaltungen handelt, in denen der Rechtsschutz im Wesentlichen in das Eilverfahren verlagert ist und zudem der Zugang zu dem Beschwerdegericht für den Rechtssuchenden über ein -- an enge Voraussetzungen geknüpftes -- vorgeschaltetes Beschwerdezulassungsverfahren deutlich erschwert worden ist (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 21.02.1992 -- 2 BvR 1477/90 --, InfAuslR 1992, 149 ff. zur Frage der gesteigerten Prüfungsintensität in Eilverfahren, denen Beurteilungen von Asylgesuchen als offensichtlich unbegründet durch das Bundesamt zugrundeliegen).
  • VG Oldenburg, 10.10.2022 - 1 A 4255/18

    Äthiopien: Kein internationaler Schutz für ledige äthiopische Staatsangehörige

    In dem Bescheid ist die Frage der Unbegründetheit des klägerischen Begehrens erschöpfend geklärt worden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21.2.1992 - 2 BvR 77/90 - , InfAuslR 1992, 149, 151).
  • VG Frankfurt/Main, 07.08.2008 - 3 L 2061/08

    Voraussetzungen für die Gestattung der Einreise nach Durchführung des

    Insoweit ist die Frage der offensichtlichen Unbegründetheit des Asylantrages erschöpfend, wenngleich mit Verbindlichkeit nur für das Eilverfahren zu klären und insoweit über eine lediglich summarische Prüfung hinauszugehen (BVerfG, Beschluss vom 21.02.1992 - InfAuslR 1992, 149 (151) m.w.N.).
  • VG Frankfurt/Main, 31.01.2003 - 3 G 306/03

    Anforderungen an die offensichtliche Unbegründetheit einer Asylablehnung

    Insoweit ist die Frage der offensichtlichen Unbegründetheit des Asylantrages erschöpfend, wenngleich mit Verbindlichkeit nur für das Eilverfahren zu klären und insoweit über eine lediglich summarische Prüfung hinauszugehen (BVerfG, Beschluss vom 21.02.1992 - InfAuslR 1992, 149 (151) m.w.N.).
  • VG Stuttgart, 30.09.1993 - A 6 K 16704/93

    Offensichtliche Begründetheit eines Asylantrags; Abweisung als unbegründet bei

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  • VG Meiningen, 26.07.2002 - 1 E 20269/02

    Indien, Sikhs, offensichtlich unbegründet, Mittelbare Verfolgung, Verfolgung

    Nur im Falle der Richtigkeit des ,,Offensichtlichkeitsurteils" des Bundesamtes überwiegt das öffentliche Interesse an der Ausreise schon vor der bestandskräftigen Asylablehnung das Interesse des Asylbewerbers an einem fortdauernden Aufenthalt im Bundesgebiet bis zur rechtskräftigen Entscheidung über seine Klage auf Anerkennung als Asylberechtigter (BVerwG, B. v. 21.02.1992, InfAuslR 1992, 149 ff).
  • VG Würzburg, 30.05.2016 - W 3 S 16.30590

    Erfolgreicher Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung - Ernstliche

    Dies ist dann der Fall, wenn nach vollständiger Aufklärung des Sachverhaltes vernünftigerweise kein Zweifel an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen bestehen kann und sich bei einem solchen Sachverhalt die Ablehnung des Antrags geradezu aufdrängt (vgl. BVerfG, B. v. 21.2.1992 - 2 BvR 1477/90; B. v. 5.2.1993 - 2 BvR 1294/92 - beide: juris).
  • VG Frankfurt/Main, 08.05.2003 - 3 G 2148/03

    Fehlerhafte Wertung der Gültigkeit eines Reisepasses

    Insoweit ist die Frage der offensichtlichen Unbegründetheit des Asylantrages erschöpfend, wenngleich mit Verbindlichkeit nur für das Eilverfahren zu klären und insoweit über eine lediglich summarische Prüfung hinauszugehen (BVerfG, Beschluss vom 21.02.1992 - InfAuslR 1992, 149 (151) m.w.N.).
  • VG Meiningen, 26.07.2002 - 1 E 20324/02

    Indien, Sikhs, offensichtlich unbegründet, Verfolgung durch Dritte, Mittelbare

    Nur im Falle der Richtigkeit des ,,Offensichtlichkeitsurteils" des Bundesamtes überwiegt das öffentliche Interesse an der Ausreise schon vor der bestandskräftigen Asylablehnung das Interesse des Asylbewerbers an einem fortdauernden Aufenthalt im Bundesgebiet bis zur rechtskräftigen Entscheidung über seine Klage auf Anerkennung als Asylberechtigter (BVerwG, B. v. 21.02.1992, InfAuslR 1992, 149 ff).
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